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   BGH, 12.03.1965 - KZR 4/64   

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https://dejure.org/1965,5809
BGH, 12.03.1965 - KZR 4/64 (https://dejure.org/1965,5809)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1965 - KZR 4/64 (https://dejure.org/1965,5809)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1965 - KZR 4/64 (https://dejure.org/1965,5809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Preisbindungsvereinbarung nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (UWG) - Verletzung einer Preisbindungsverpflichtung - Gewährung eines verschleierten Preisnachlasses - Berechtigung eines Großhändlers zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1965, 616
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.1962 - KVR 1/61

    Barrabatte und Preisbindung

    Auszug aus BGH, 12.03.1965 - KZR 4/64
    Daraus kann indessen noch nicht gefolgert werden, daß die Preisbindung lückenhaft sei; denn wenn es dem Preisbinder auch gestattet ist, Vergünstigungen wie Rabatte oder Prämien der vorliegenden Art auszuschließen oder zu beschränken (vgl. BGHZ 36, 370, 373 [BGH 15.02.1962 - KVR 1/61] - AGFA), so wird die Preisbindung doch andererseits nicht etwa hinfällig, wenn er die Gewährung solcher Vergünstigungen zuläßt.
  • BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 50/62
    Auszug aus BGH, 12.03.1965 - KZR 4/64
    Dieser Auffassung der Revision kann von vornehefein nicht für diejenigen Einkaufsverbände gefolgt werden, die in der Rechtsform der Genossenschaft organisiert sind und bei denen die Prämien sich als genossenschaftliche Rückvergütungen darstellen; denn diese Rückvergütungen sind mitgliedschaftsrechtlich gebunden und können schon deshalb nicht auf den Freie des einzelnen Umsatzgeschäftes bezogen werden (vgl. BGH GRUR 1964, 146, 150 - Genossenschaftliche Rückvergütung).
  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 147/64

    Vorliegen von Voraussetzungen für eine Vergünstigung bei Nichtidentität von

    Dies ist für den Fall eines vertraglichen Rabattausschlusses im Rahmen einer vertikalen Preisbindung bereits in dem Urteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. März 1965 klargestellt worden (GRUR 1965, 616, 618 links - Esslinger Wolle).

    Im Streitfall fehlen ferner auch die umstände, wegen deren der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in der schon erwähnten Entscheidung GRUR 1965, 616 - Esslinger Wolle - in der Zusammenarbeit eines Vermittlerunternehmens mit einem Verkaufsunternehmen ausnahmsweise einen Verstoß gegen das - dort allerdings vertragliche - Rabattverbot erblickt hatte.

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 5/75

    Angehöriger freier Berufe (hier: Architekten) als Unternehmen - Die als

    Der Senat hat demgemäß wiederholt auch Träger der öffentlichen Gewalt nicht allgemein, sondern nur hinsichtlich bestimmter Arten von Handlungen als Unternehmen behandelt - soweit es nicht um Leistungen ging, die aufgrund hoheitlicher Bestimmungen gegeben und gefordert wurden (vgl. BGHZ 36, 91; 42, 318; 64, 232; SenUrt. v. 25.6.64 - KZR 4/64, WuW/E BGH 641).
  • BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Was die Abänderung der Verträge anbetrifft, so wird nach ständiger Rechtsprechung eine Preisbindung nicht dadurch lückenhaft, daß es den gebundenen Händlern gestattet ist, bestimmten Abnehmergruppen, namentlich Großabnehmern, im Rahmen der noch zu erörternden rabattrechtlichen Grenzen Sondernachlässe einzuräumen, wenn also hinsichtlich solcher Nachlässe ein Preiswettbewerb unter den gebundenen Händlern erhalten bleibt (BGH GRUR 1965, 616, 620 linke Spalte - Eßlinger Wolle; vgl. auch BGH GRUR 1958, 247 - Verlagserzeugnisse).
  • BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88

    "Bonusring"; Rabattgewährung unter Mitwirkung eines Dritten

    Es ist deshalb aus Rechtsgründen verwehrt, den Bonusbetrag als verdiente Provision dem Vermögen von Bonusring zuzuordnen und die Auszahlung des Bonusgeldbetrages als freiwillige Beteiligung an einer von Bonusring erbrachten Leistung einzustufen (vgl. auch BGH, Urt. v. 12.3.1965 - KZR 4/64, GRUR 1965, 616, 619 - Esslinger Wolle).
  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73

    Gewinnausschüttung an Zertifikatsinhaber als Gewährung eines Preisnachlasses -

    Den Ausschlag gibt auch insoweit, daß die Gewinnausschüttung von den einzelnen Kaufgeschäften losgelöst ist und auf einer treuhänderischen Beteiligung der Zertifikatsinhaber am Unternehmen der Beklagten beruht (vgl. BGH GRUR 1965, 616, 620 - Eßlinger Wolle; Müller/Gries/Gießler, GWB, 2. Aufl., § 16 RdZ 53; Schwartz im Gemeinschaftskommentar zum GWB, 3. Aufl., § 16 RdZ 68).
  • BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65

    Preisbindung von Arzneimitteln - Gewährung einer Warenrückvergütung - Verstoß

    Dafür kämen mehrere Wege in Betrachte Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 12. März 1965 - KZR 4/64 - (auszugsweise veröffentlicht in "Der Betrieb" 1965 S. 1171 und BB 1965 S. 885) ausgesprochen, dass auch auf der Großhandelsstufe die für die Lückenlosigkeit der Preisbindung entscheidende Gleichheit der Bindung aller Händler nicht dadurch beseitigt werde, dass den Großhändlern und den die gleiche Punktion erfüllenden Einkaufsverbänden die Gewährung von globalen Prämien auf den Gesamtbezug aller Artikel erlaubt bleibe, mit denen sie den jeweiligen Einzelhändler innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts beliefert hätten,.
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